SteuerFlow Logo SteuerFlow Kontakt

Vorsteuerabzug und Abrechnung

Wie Sie Vorsteuer korrekt abziehen und Ihre Umsatzsteuererklärung richtig ausfüllen — praktische Anleitung für Unternehmer.

8 min Fortgeschrittene Februar 2026
Person arbeitet am Laptop mit Finanzdiagrammen und Rechnungsdokumenten

Vorsteuer verstehen und nutzen

Die Vorsteuer ist eines der wichtigsten Instrumente zur Entlastung von Unternehmen — aber auch eines der am häufigsten missverstanden. Viele Unternehmer wissen nicht genau, welche Rechnungen zum Vorsteuerabzug berechtigen oder wie sie die Abrechnung korrekt durchführen.

Das ist verständlich. Die Regeln sind komplex, die Finanzämter sind streng, und ein Fehler kann teuer werden. Aber wenn Sie die Grundprinzipien verstehen, wird es deutlich einfacher. In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen, wie der Vorsteuerabzug wirklich funktioniert — von den Voraussetzungen bis zur korrekten Abrechnung in der Umsatzsteuererklärung.

Arbeitsplatz mit Steuererklärungsformularen, Taschenrechner und Rechnungen auf dem Schreibtisch

Die fünf Grundprinzipien des Vorsteuerabzugs

1. Sie brauchen eine ordentliche Rechnung

Die Grundlage für jeden Vorsteuerabzug ist eine ordentliche Rechnung vom Lieferanten oder Dienstleister. Das klingt einfach, aber es gibt Tücken: Die Rechnung muss vollständig sein, das richtige Datum haben und die Umsatzsteuer eindeutig ausweisen. Eine Rechnung ohne Rechnungsnummer? Nein. Ein Beleg vom Kassenterminal? Nur unter Bedingungen. Eine E-Mail-Quittung? Häufig nicht ausreichend.

2. Lieferungen und Leistungen müssen betrieblich sein

Sie können nur Vorsteuer abziehen für Einkäufe, die unmittelbar mit Ihrer geschäftlichen Tätigkeit verbunden sind. Das ist in den meisten Fällen klar — Rohstoffe, Büromaterial, Dienstleistungen für die Geschäftstätigkeit. Aber Grenzfälle gibt es: Darf ich die Vorsteuer für den privaten Pkw abziehen? Teilweise ja, wenn er auch geschäftlich genutzt wird. Und wie sieht es mit der Betriebsstätte aus? Dort können Sie die Vorsteuer abziehen, aber nicht für Einrichtungen, die Sie privat nutzen.

3. Kleine Rechnungen haben andere Regeln

Für Rechnungen unter 250 Euro gelten vereinfachte Anforderungen. Sie brauchen weniger Informationen auf dem Beleg — manchmal reicht eine kurze Quittung. Das ist praktisch für den Alltag, aber auch hier gibt’s Grenzen. Und wenn Sie über 250 Euro gehen, gelten wieder die normalen Anforderungen.

Geschäftsmann im Anzug prüft Rechnungen und Belege an seinem Schreibtisch mit strukturierten Unterlagen

Checkliste: Wann darf ich Vorsteuer abziehen?

Gültige Rechnung vorhanden

Mit allen erforderlichen Angaben (Name, Adresse, Steuernummer, Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung, Netto- und Steuerbetrag)

Betriebliche Nutzung bestätigt

Die Lieferung oder Leistung dient Ihrer Geschäftstätigkeit — nicht privaten Zwecken

Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen

Die Rechnung zeigt deutlich den Steuersatz und den Steuerbetrag — nicht pauschal berechnet

Leistung erbracht oder Ware erhalten

Die Lieferung ist tatsächlich erfolgt — nicht nur bestellt oder geplant

Frist eingehalten

Der Vorsteuerabzug muss in der richtigen Steuererklärung geltend gemacht werden

Hände halten Tablet-Gerät mit Geschäftsdaten und Rechnungsverfolgungssystem auf dem Bildschirm

Vorsteuer in der Umsatzsteuererklärung richtig eintragen

Sobald Sie die Voraussetzungen erfüllt haben, kommt der praktische Teil: die Eintragung in der Umsatzsteuererklärung. Das Finanzamt hat dafür klare Vorgaben — und hier passieren häufig Fehler, die zu Nachzahlungen oder sogar zu Prüfungen führen.

01

Sammeln und dokumentieren

Alle Rechnungen müssen dokumentiert sein — entweder im Original oder als Scan. Das Finanzamt verlangt eine chronologische Ordnung und klare Zuordnung zu den Steuererklärungen. Viele Unternehmer nutzen inzwischen digitale Rechnungsverwaltung — das ist praktisch, muss aber archivierbar sein.

02

Summen berechnen und kategorisieren

Sie müssen die Vorsteuer nach Steuersätzen trennen. Die meisten Rechnungen haben 19 Prozent Steuersatz, aber es gibt auch 7 Prozent (Lebensmittel, Bücher) und 0 Prozent (Exporte). Diese müssen in separaten Feldern eingetragen werden.

03

In der Anlage eingeben und kontrollieren

In der Umsatzsteuererklärung gibt es dafür spezifische Felder. Sie tragen dort die gesamte Vorsteuer aus den Rechnungen ein — das Finanzamt prüft dann, ob alle Angaben plausibel sind.

Person arbeitet konzentriert an Laptop-Bildschirm mit Steuererklärungsformular und Rechnungsunterlagen

Besonderheiten und Ausnahmen

Die meisten Fälle sind einfach, aber es gibt Situationen, in denen besondere Regeln gelten. Hier sind die wichtigsten:

Innergemeinschaftliche Lieferungen

Wenn Sie von Lieferanten in anderen EU-Ländern kaufen, gelten Reverse-Charge-Regeln. Sie zahlen keine Umsatzsteuer beim Kauf, sondern melden die Steuer selbst. Das ist kompliziert, aber wichtig — Fehler werden teuer.

Kleinunternehmer-Regelung

Wenn Sie die Kleinunternehmer-Regelung nutzen, dürfen Sie keine Vorsteuer abziehen. Dafür sparen Sie die Umsatzsteuer-Erklärung. Das ist häufig günstiger, muss aber bewusst entschieden werden.

Privat genutzte Betriebsmittel

Für Fahrzeuge, Möbel oder Geräte, die Sie teilweise privat nutzen, können Sie die Vorsteuer nur anteilig abziehen. Der Privatanteil wird geschätzt oder nachgewiesen — und das Finanzamt prüft genau hin.

Entgeltliche Leistungen von Nicht-Unternehmern

Rechnungen von Privatpersonen (ohne Steuernummer) enthalten meist keine Umsatzsteuer. Hier können Sie natürlich auch keine Vorsteuer abziehen — egal wie gering die Summe ist.

Praktische Tipps für den Alltag

Digitale Verwaltung einführen

Ein einfaches System (Excel-Tabelle oder spezialisierte Software) macht das Leben leichter. Sie sehen sofort, welche Rechnungen abgelegt sind und welche noch fehlen. Das spart Zeit bei der Vorbereitung der Steuererklärung.

Rechnungen sofort prüfen

Checken Sie direkt nach Erhalt, ob die Rechnung vollständig ist. Fehler sind einfacher zu korrigieren, wenn Sie noch den Kontakt haben. Das spart Ärger im Finanzamt später.

Betriebliche Nutzung dokumentieren

Besonders bei gemischter Nutzung (Auto, Möbel, Geräte) — halten Sie fest, wie Sie das Objekt nutzen. Das Finanzamt verlangt Nachweise, und Sie sollten diese parat haben.

Monatliche Abgrenzung nutzen

Rechnungen werden abgerechnet, wenn Sie erhalten sind — nicht wenn Sie bezahlt werden. Das ist ein häufiger Fehler. Die Monatliche Abgrenzung hilft, diesen Fehler zu vermeiden.

Fazit: Mit System zum Erfolg

Der Vorsteuerabzug ist kein Mysterium — es braucht nur ein klares System und ein wenig Aufmerksamkeit. Die meisten Unternehmer, die wissen, worauf sie achten müssen, machen keine Fehler. Und wenn Sie sich unsicher sind, hilft ein Steuerberater. Das ist günstiger, als dem Finanzamt später Fehler erklären zu müssen.

Die wichtigsten Punkte zum Mitnehmen: ordentliche Rechnungen sammeln, betriebliche Nutzung prüfen, Vorsteuer nach Steuersätzen trennen, richtig in der Steuererklärung eintragen — und dokumentieren, was Sie tun. Das ist alles, was Sie brauchen.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum Thema Vorsteuerabzug und Umsatzsteuererklärung. Die Bestimmungen sind komplex und unterscheiden sich je nach Situation und Bundesland. Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Buchhalter. Für spezifische Fragen zu Ihrer Situation sollten Sie einen Fachmann konsultieren. Das Finanzamt hat das letzte Wort — und Fehler können kostspielig sein.